Recall


Durch das Gesundheitsreformgesetz 1989 wurde die Bonusregelung eingeführt.

Hiernach sollen Patienten mindestens einmal jährlich zum Zahnarzt gehen und eine Kontrolluntersuchung durchführen lassen. Dadurch sollen Zahnschäden vermieden, bzw. frühzeitig entdeckt werden. Zahnersatz sollte so bestenfalls vermieden werden.


Sollte trotzdem Zahnersatz nötig werden, bekommt jeder Patient zu einer zahnärztlichen prothetischen Versorgung einen Festzuschuss, der sich an seinem individuellen Zahnbefund orientiert. Wenn Sie Ihr Bonusheft gepflegt haben und regelmäßig einmal jährlich zur Kontrolluntersuchung waren, bekommen Sie zusätzlich zum Festzuschuss ab  dem 5. Jahr nochmals 20%, ab 10 Jahren sogar 30% extra von der Krankenkasse.

Ein regelmäßiger Zahnarztbesuch ist also bares Geld wert!

In unserem Recall-System erinnern wir Sie gerne per Brief daran, dass es wieder Zeit ist für Ihre Untersuchung. So werden nie wieder Stempel in Ihrem Bonusheft fehlen!